Camping – Reglement / AGB

Das Camping Sur En-Team ist bestrebt, Ihnen mit diesem Reglement die Voraussetzungen für einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt zu verschaffen. Dürfen wir Sie bitten, die nachfolgend aufgeführten Punkte aufmerksam durchzulesen und mit deren Einhaltung zur Lebensqualität auf unserem schönen Platz beizutragen.

Verbindliche Platzordnung

Gültigkeit

Die Anwesenheit auf dem Campingplatz setzt stillschweigende Anerkennung dieses Reglements und der öffentlich-rechtlichen Vorschriften voraus. Die Platzverwaltung kann Massnahmen zur Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sauberkeit ergreifen, kann Verursacher von Schäden belangen und Gäste bei Nichteinhaltung des Reglements mahnen und notfalls sogar vom Platz verweisen.

Anmeldung/Anreise/Abreise

Jeder Camper hat sich bei Ankunft zu melden und auf Verlangen Identitätspapiere zu hinter-legen. Dies gilt auch für Gäste von Dauercampern.

Auf den Touristenplätzen kann zu jederzeit angereist werden, die Abreise sollte jedoch bis 12.00 Uhr erfolgen.

Die Mietobjekte können am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein.

Campingtaxen

Die Gebühren sind für Dauercamper gemäss Vertrag und für alle übrigen Besucher spätestens am Abend vor der angekündigten Abreise zu entrichten. Erfolgt die Abreise nach 12.00 Uhr, wird eine zusätzliche, volle Übernachtungstaxe verrechnet.

Jugendliche

Personen unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen oder mit einer schriftlichen Zustimmung der Eltern Aufenthaltsberechtigung.

Motorfahrzeuge

Personenwagen und Zugfahrzeuge dürfen nur für die An- und Abreise auf das Campingareal fahren. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf Schritttempo beschränkt. Die Fahrzeuge müssen anschliessend auf den Parkplätzen (entlang der Strasse) abgestellt werden.

Installationen

Sämtliche Installationen sind ausschliesslich zweckmässig zu benutzen. Abwasser dürfen nicht zur Versickerung auf das Gelände gegossen werden. Unter die Wohnwagen sind Auffangbehälter zu stellen und regelmässig zu entleeren. Sanitäranlagen sind in tadellosem Zustand zu hinterlassen. Kinder unter 6 Jahren dürfen die sanitären Anlagen nur unter Aufsicht benützen.

Haustiere

Mitgebrachte Tiere halten sie an einer Leine oder im Käfig. Der Tierbesitzer ist für die Sauberkeit und das Verhalten verantwortlich. Der Aufenthalt von Tieren in den sanitären Anlagen ist untersagt. Die Bedürfnisse müssen ausserhalb des Campingareals verrichtet werden. Verschmutzungen sind durch den Halter unverzüglich zu entfernen.

Ruhe

Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr herrscht Nachtruhe. Jede Aktivität welche Lärm verursacht ist in diesem Zeitraum untersagt.

Feuer

Die Campingverwaltung stellt gegen Entgelt Feuermulden zur Verfügung. Ansonsten ist es verboten auf dem Campingareal offene Feuer zu entfachen oder Feuerwerkskörper zu zünden.

Schäden

Jede Haftung für die Beschädigung von fremden Gütern fällt an den Verursacher. Die Platz-verwaltung lehnt jegliche Haftung für Unfälle, Diebstähle sowie Schäden durch die Benützung von defekten oder unpassenden Materialien ab. Seitens des Campings besteht auch keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt.

Meldepflicht

Unfälle, Schäden an Einrichtungen oder Installationen sowie andere besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Campingleitung zu melden.

Dauerplätze

Gegenstände wie Pavillons, Bänke, Liegestühle, etc. welche nicht auf der vermessenen Grundstückfläche stehen, dürfen nur während des Aufenthalts aufgestellt sein.

Abfall-Entsorgung:

Kehrichtsack 17 Liter: 1.30 CHF

Kehrichtsack 35 Liter: 2.60 CHF

Rücktritt

a) Camping-Stellplätze

Bis einschließlich zum Beginn des gebuchten Termins um 18.00 Uhr können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen bitte nur per E-Mail, nicht telefonisch. Im Falle eines Rücktritts wird die Anzahlung von CHF 50.00 einbehalten.

b) Mietobjekte

Vor Beginn des gebuchten Termins können Sie durch schriftliche Stornierung jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen bitte nur per EMail, nicht telefonisch. Unser Anspruch auf vereinbarte Vergütung bleibt bestehen, auch wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten, dabei sind die Gründe der Stornierung unerheblich.

Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Bedingungen:

•Bei einer Stornierung bis 28 Tage vor Reisebeginn, wird die Anzahlung von CHF 50,- einbehalten.

•Bei einer Stornierung unter 28 Tagen ist die Gesamtsumme zu bezahlen.

•Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft Schadenersatz zu leisten, max. bis zur Höhe des vereinbarten Mietentgelts.